Steuerberatung
Die Besteuerung ausländischer Immobilieneigentümer in Spanien umfasst staatliche, regionale und kommunale Steuern, und eine fehlerhafte Anwendung kann zu Sanktionen und Zuschlägen seitens der Steuerbehörde (Agencia Tributaria) führen. Fau & Loustau Abogados bietet umfassende Steuerberatung für britische und europäische Residenten mit Immobilien in Mojácar, sowohl für Nicht-Residenten als Eigentümer als auch für diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien begründet haben.
Wir reichen das Modelo 210 (IRNR) für Nicht-Residenten ein, sowohl für die Zurechnung von Immobilieneinkünften als auch für Einnahmen aus Ferien- oder Langzeitvermietung. Wir berechnen und wickeln die IBI, die Müllgebühr, die Vermögensteuer (falls zutreffend) und die kommunale Wertzuwachssteuer bei Verkäufen ab. Außerdem fungieren wir als steuerliche Vertreter in Spanien für nicht-residente Eigentümer und vereinfachen so deren Steuerpflichten.
Für britische Residenten wenden wir das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich an und optimieren die steuerliche Behandlung von Renten, Arbeitseinkünften und Kapitalerträgen. Wir beraten zur Pflicht, Auslandsvermögen mittels Modelo 720 zu deklarieren, und wickeln die Einkommensteuer (IRPF) für diejenigen ab, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Spanien verlegt haben.
Wie wir helfen
- Einreichung des Modelo 210 (IRNR) für Zurechnung von Immobilieneinkünften
- Erklärung von Ferien- und Langzeitmieteinnahmen
- Steuerliche Vertretung in Spanien für nicht-residente Eigentümer
- Einkommensteuererklärung (IRPF) für steuerlich Ansässige in Spanien
- Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Spanien-Vereinigtes Königreich
- Beratung zur Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)
- Abwicklung der kommunalen Wertzuwachssteuer (Plusvalía) bei Immobilienverkäufen
- Einreichung des Modelo 720 für Auslandsvermögen
- Widersprüche und Beschwerden bei der Steuerbehörde (Agencia Tributaria)
- Steuerliche Planung vor dem Wohnsitzwechsel nach Spanien
Unser Prozess
Steuerliche Diagnose
Wir analysieren Ihre persönliche Situation, Ihre Immobilien und Ihren steuerlichen Wohnsitz, um die geltenden Pflichten festzulegen.
Datenerhebung
Wir fordern die Einkommens- und Ausgabennachweise, abzugsfähige Kosten, IBI und weitere für jedes Formular erforderliche Dokumentation an.
Berechnung und Prüfung
Wir berechnen die Steuerschuld und legen Ihnen einen Vorschlag zur Freigabe vor, bevor wir die Erklärung einreichen.
Elektronische Einreichung
Wir reichen die Formulare bei der AEAT ein und senden Ihnen die gestempelte Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Jährliche Betreuung
Wir erinnern Sie an Fristen und stehen Ihnen bei Anforderungen oder Prüfungen der Finanzverwaltung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich das Modelo 210 einreichen, wenn ich meine Immobilie nicht vermiete?
Ja. Jeder nicht-residente Eigentümer muss jährlich das Modelo 210 für die Zurechnung von Immobilieneinkünften einreichen, auch ohne Vermietung. Die allgemeine Frist läuft bis zum 31. Dezember des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres, und die Bemessungsgrundlage wird auf Basis des Katasterwertes berechnet.
Welcher Steuersatz gilt für Ferienvermietung als Nicht-Resident der EU?
Residenten der EU, Islands und Norwegens zahlen 19% auf den Nettoertrag und können die mit der Vermietung verbundenen Kosten abziehen. Residenten außerhalb dieser Länder, einschließlich Briten nach dem Brexit, zahlen 24% auf den Bruttoertrag ohne Abzugsrecht.
Gibt es eine Doppelbesteuerung zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich?
Das bestehende Abkommen zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich vermeidet die Doppelbesteuerung, indem es die Besteuerungsbefugnis je nach Einkunftsart jedem Land zuweist. Öffentliche Renten werden im zahlenden Staat besteuert, private Renten im Wohnsitzstaat. Unsere Kanzlei wendet das Abkommen an, um Ihre Situation zu optimieren.
Was ist das Modelo 720 und wann betrifft es mich?
Es ist eine informative Erklärungspflicht für steuerlich in Spanien Ansässige mit Auslandsvermögen über 50.000 Euro in Konten, Wertpapieren oder Immobilien. Es erzeugt keine direkte Steuerpflicht, aber die Unterlassung hat zu erheblichen Sanktionen geführt, die der EuGH kürzlich begrenzt hat.
Was ist die steuerliche Vertretung und wann brauche ich sie?
Es ist die Benennung eines steuerlich in Spanien Ansässigen als Ansprechpartner gegenüber der Finanzverwaltung. Sie ist in bestimmten Fällen für Nicht-Residenten obligatorisch und in allen Fällen sehr empfehlenswert, um Benachrichtigungen zu empfangen und Sanktionen wegen Nichterscheinens zu vermeiden.
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