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Erbschaft und Testament

Erbschaften, die Vermögenswerte in Spanien und in einem anderen europäischen Land betreffen, erfordern die gleichzeitige Koordination zweier Rechts- und Steuersysteme. Fau & Loustau Abogados wickelt jährlich internationale Erbschaften für britische, deutsche, französische und niederländische Mandanten mit Interessen in Mojácar und an der Küste von Almería ab und wendet dabei die EU-Verordnung 650/2012 an, um das anwendbare Recht zu bestimmen und Konflikte zwischen den Rechtsordnungen zu vermeiden.

Unser Service umfasst von der vorbeugenden Testamentserrichtung in Spanien mit Aufnahme der Professio Iuris bis zur vollständigen Erbschaftsabwicklung nach dem Todesfall: Beschaffung des Zertifikats über letztwillige Verfügungen, Ermittlung und Bewertung der Vermögenswerte, Annahme, Teilung und Zuweisung, Abwicklung der Erbschaftsteuer und Eigentumsumschreibungen im Grundbuch. Wir arbeiten koordiniert mit Anwälten und Solicitors im Heimatland des Erblassers zusammen, wenn Vermögenswerte im Ausland vorhanden sind.

In Andalusien bedeutet die Ermäßigung von 99% auf die Erbschaftsteuerschuld für Ehegatten, Nachkommen und Vorfahren eine erhebliche Steuerersparnis, aber die korrekte Anwendung erfordert eine vorherige Planung und die strikte Einhaltung der Fristen. Unsere Kanzlei berät Sie, wie Sie die Erbschaft strukturieren können, um diesen Vorteil zu maximieren und Fehler zu vermeiden, die zu Zuschlägen oder Sanktionen führen könnten.

Wie wir helfen

  • Erstellung von Testamenten in Spanien für Residenten und Nicht-Residenten
  • Aufnahme der Professio Iuris gemäß EU-Verordnung 650/2012
  • Beschaffung des Zertifikats über letztwillige Verfügungen und der Sterbeurkunde
  • Feststellung der gesetzlichen Erben bei fehlendem Testament (Ab-intestato-Erklärung)
  • Inventarisierung, Bewertung und Teilung des Nachlassvermögens
  • Abwicklung der Erbschaftsteuer mit 99%-Ermäßigung in Andalusien
  • Koordination mit Anwälten im Heimatland des Erblassers bei internationalen Erbschaften
  • Abwicklung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • Eigentumsumschreibungen im Grundbuch und bei Banken
  • Vorbeugende Nachlassplanung und Schenkungen zu Lebzeiten

Unser Prozess

1

Fallanalyse

Wir prüfen das Testament, die betroffenen Vermögenswerte und bestimmen das anwendbare Recht gemäß EU-Verordnung 650/2012.

2

Dokumentation und Zertifikate

Wir beschaffen Sterbeurkunde, Zertifikat über letztwillige Verfügungen, Lebensversicherungen und Eigentumstitel.

3

Inventar und Bewertung

Wir identifizieren und bewerten alle Vermögenswerte, Schulden und Belastungen des Nachlasses.

4

Annahme und Teilung

Wir beurkunden die Annahme- und Zuweisungsurkunde beim Notar mit allen Erben.

5

Steuerabwicklung und Eintragung

Wir reichen die Erbschaftsteuer ein und wickeln die Eigentumsumschreibungen bei Registern und Banken ab.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Andalusien?

Ehegatten, Nachkommen und Vorfahren profitieren von einer Ermäßigung von 99% auf die Steuerschuld, was die Steuerlast in der Praxis auf 1% der berechneten Steuer reduziert. Die Einreichungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Todesfall und kann um weitere 6 Monate verlängert werden, wenn dies im dritten Monat beantragt wird.

Sollte ich ein Testament in Spanien oder in meinem Heimatland errichten?

Wir empfehlen, für die in Spanien befindlichen Vermögenswerte ein Testament in Spanien zu errichten. Dies vereinfacht die Abwicklung erheblich, reduziert Kosten und Fristen und ermöglicht die Aufnahme der Professio Iuris zur Wahl des anwendbaren Rechts gemäß EU-Verordnung 650/2012.

Was ist die Professio Iuris und warum ist sie für mich relevant?

Es ist die Befugnis, die die EU-Verordnung 650/2012 gewährt, um als anwendbares Erbrecht das Recht der Staatsangehörigkeit anstelle des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts zu wählen. Für britische oder europäische Residenten in Spanien ist dies entscheidend, um die Testierfreiheit des Heimatrechts zu bewahren.

Was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist?

Es wird eine gesetzliche Erbfolge eingeleitet (Ab-intestato-Erklärung), beim Notar wenn die Erben Nachkommen, Vorfahren oder Ehegatten sind, oder beim Gericht in anderen Fällen. Das Verfahren ist langwieriger und kostspieliger als mit Testament, weshalb wir stets die Errichtung eines Testaments empfehlen.

Kann ich eine Erbschaft mit Schulden ausschlagen?

Ja. Die Ausschlagung muss in öffentlicher Urkunde beim Notar erfolgen und ist unwiderruflich. Es gibt auch die Annahme unter Vorbehalt des Inventars, die die Haftung des Erben auf den Wert der geerbten Vermögenswerte beschränkt. Wir beraten Sie, welche Option in Ihrem Fall die beste ist.

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