NIE und Aufenthalt
Die Ausländeridentifikationsnummer (NIE) ist der Zugang zu jeder rechtlichen, steuerlichen oder immobilienbezogenen Angelegenheit in Spanien. Bei Fau & Loustau Abogados beantragen wir die NIE, die EU-Anmeldebescheinigung, die TIE und die verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer, die sich in Mojácar oder an der Küste von Almería niederlassen möchten.
Seit dem Inkrafttreten des Brexit benötigen britische Staatsbürger eine differenzierte Behandlung. Wir verwalten die Erneuerung der grünen Aufenthaltskarte für Residenten vor dem 31. Dezember 2020, die durch das Austrittsabkommen geschützt sind, und beantragen erstmalige Aufenthaltsgenehmigungen für diejenigen, die nach diesem Datum kommen, hauptsächlich die Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit. Wir unterstützen auch bei Familiennachzug, Änderungen der Aufenthaltserlaubnis und Verlängerungen.
Wir kümmern uns um die Terminreservierung, die Vorbereitung der Akte mit allen apostillierten und übersetzten Dokumenten, die Vertretung bei der Ausländerbehörde und die Nachverfolgung bis zur Ausstellung der physischen Karte. Unsere Kenntnis der Behörden in Almería und Vera beschleunigt die üblicherweise von Antragstellern geforderten Fristen.
Wie wir helfen
- Beschaffung der NIE für Immobilienkäufe, Erbschaften oder einzelne Verfahren
- EU-Anmeldebescheinigung (grüne Karte)
- Ausländeridentitätskarte (TIE) für Nicht-EU-Bürger
- Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit für Rentner und Privatiers
- Erneuerung der Aufenthaltskarten britischer Staatsbürger nach dem Brexit
- Familiennachzug von Ehegatten und Kindern
- Terminbeschaffung bei den Ausländerbehörden
- Beglaubigte Übersetzung und Apostille ausländischer Dokumente
- Widersprüche gegen ablehnende Aufenthaltsbescheide
- Umfassende Betreuung vom ersten Verfahren bis zur Aushändigung der Karte
Unser Prozess
Fallbewertung
Wir bestimmen die Art der benötigten Genehmigung und prüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
Dokumentenvorbereitung
Wir erstellen die Akte mit allen apostillierten, übersetzten Dokumenten und amtlichen Formularen.
Terminanfrage und Gebühren
Wir reservieren den Termin bei der Ausländerbehörde und zahlen die entsprechenden Gebühren.
Einreichung und Nachverfolgung
Wir reichen die Akte ein und verfolgen den Status bis zur behördlichen Entscheidung.
Abholung der Karte
Wir begleiten Sie bei der Fingerabdrucknahme und der Abholung der physischen Karte.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen NIE, TIE und EU-Bescheinigung?
Die NIE ist lediglich eine dem Ausländer zugewiesene Steuernummer. Die EU-Anmeldebescheinigung ist ein grünes A4-Dokument für EU-Bürger. Die TIE ist die physische Karte mit Foto, die den legalen Aufenthalt von Nicht-EU-Bürgern nachweist, einschließlich britischer Staatsbürger nach dem Brexit.
Ich bin Brite und habe vor dem Brexit in Spanien gelebt. Was muss ich tun?
Sie müssen über die TIE unter dem Austrittsabkommen verfügen, die die alte grüne Karte ersetzt. Diese Karte bewahrt Ihre Rechte aus der Zeit vor dem Brexit. Falls Sie diese noch nicht beantragt haben, wickeln wir den Wechsel bei der Ausländerbehörde für Sie ab.
Wie lange dauert die NIE-Beantragung?
Die NIE für ein einzelnes Verfahren kann je nach Terminverfügbarkeit in Almería innerhalb weniger Tage oder Wochen erhalten werden. Wir übernehmen die Terminbeschaffung und die Dokumentation, um die Fristen auf ein Minimum zu verkürzen.
Kann ich die NIE erhalten, ohne nach Spanien zu reisen?
Ja. Sie können die NIE beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland beantragen oder mittels einer notariellen Vollmacht an unsere Kanzlei, wodurch das gesamte Verfahren ohne Anreise durchgeführt werden kann.
Welche Voraussetzungen gelten für die Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit für Rentner?
Sie müssen finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 400% des IPREM-Jahresbetrags nachweisen, ca. 28.800 Euro für 2025, zuzüglich 100% für jedes Familienmitglied. Außerdem ist eine private Krankenversicherung mit Volldeckung in Spanien, ein Führungszeugnis und kein bestehendes Einreiseverbot für Spanien erforderlich.
Brauchen Sie Hilfe bei NIE und Aufenthalt?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.