Familienrecht
Das Familienrecht erfordert Feingefühl, prozessuale Erfahrung und Kenntnis des internationalen Rechts, wenn Paare verschiedener Nationalitäten beteiligt sind. Fau & Loustau Abogados betreut seit Jahrzehnten Familien an der Küste von Almería in Scheidungs-, Trennungs-, Sorgerechts-, Unterhalts- und Änderungsverfahren, sowohl einvernehmlich als auch streitig vor den Gerichten von Vera und Almería.
Wenn einer der Ehegatten britischer oder europäischer Staatsbürger ist oder das Vermögen über mehrere Länder verteilt ist, wenden wir die Rom-III-Verordnung an, um das auf die Scheidung anwendbare Recht zu bestimmen, sowie die europäischen Verordnungen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen. Dies ist wesentlich, um Parallelverfahren in verschiedenen Staaten zu vermeiden und sicherzustellen, dass das spanische Urteil im Ausland wirksam ist.
Unser Ansatz priorisiert stets die einvernehmliche Lösung, wenn möglich, da sie schneller, kostengünstiger und für die Familie weniger belastend ist, insbesondere bei minderjährigen Kindern. Ist eine Einigung nicht möglich, verteidigen wir die Interessen unseres Mandanten mit Entschlossenheit und prozessualer Sorgfalt vor den zuständigen Gerichten.
Wie wir helfen
- Einvernehmliche Scheidungen und Trennungen
- Streitige Scheidungen vor den Gerichten von Vera und Almería
- Gemeinsames Sorgerecht und Umgangsregelungen
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Internationale Scheidungen gemäß Rom-III-Verordnung
- Änderung rechtskräftiger Maßnahmen bei veränderten Umständen
- Eheverträge und voreheliche Vereinbarungen
- Auflösung des ehelichen Güterrechts
- Vollstreckung ausländischer Urteile in Spanien
- Familienmediation und Verhandlung von Scheidungsvereinbarungen
Unser Prozess
Erstgespräch
Wir erfassen die familiäre und wirtschaftliche Situation, um die geeignetste Strategie für Ihre Interessen zu entwickeln.
Bestimmung des anwendbaren Rechts
In internationalen Fällen analysieren wir, welches nationale Recht die Scheidung und die Vermögensfolgen regelt.
Verhandlung oder Klage
Wir streben eine Scheidungsvereinbarung an oder reichen die streitige Klage ein, je nach Situation.
Gerichtsverfahren
Wir vertreten Sie in den Verhandlungen und prozessualen Handlungen bis zum rechtskräftigen Urteil.
Vollstreckung und Nachbetreuung
Wir setzen das Urteil durch und unterstützen bei späteren Änderungen, falls sich die Umstände ändern.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Almería?
Eine einvernehmliche Scheidung ohne minderjährige Kinder kann beim Notar innerhalb weniger Wochen abgewickelt werden. Mit minderjährigen Kindern ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich, die vor den Gerichten von Vera in der Regel zwei bis vier Monate dauert, abhängig von der Arbeitsbelastung des Gerichts.
Welches Recht gilt, wenn ich einen Briten geheiratet habe und mich in Spanien scheiden lasse?
Gemäß der Rom-III-Verordnung können die Ehegatten einvernehmlich das anwendbare Recht wählen, entweder das Recht ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Ohne Wahl gilt das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts, in der Regel das spanische Recht, wenn beide in Mojácar leben.
Ist das gemeinsame Sorgerecht in Spanien automatisch?
Es ist nicht automatisch, wird aber immer häufiger angeordnet. Der Richter entscheidet nach dem Kindeswohl, der bisherigen Beziehung der Eltern zu den Kindern und der praktischen Durchführbarkeit. Wir beraten Sie bei der Erstellung eines fundierten Elternplans.
Kann ein spanisches Scheidungsurteil im Vereinigten Königreich anerkannt werden?
Ja. Nach dem Brexit gilt die Brüssel-IIa-Verordnung nicht mehr zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich, aber das Haager Übereinkommen von 1970 und das britische Recht ermöglichen die Anerkennung spanischer Urteile durch ein spezifisches Verfahren. Wir koordinieren bei Bedarf mit britischen Solicitors.
Kann ich den Kindesunterhalt ändern lassen, wenn sich meine Situation ändert?
Ja. Das Zivilgesetzbuch erlaubt die Änderung rechtskräftiger Maßnahmen, wenn sich die Umstände, die zur ursprünglichen Entscheidung geführt haben, wesentlich ändern, wie Einkommensänderungen, Wohnsitzwechsel oder neue Bedürfnisse des Kindes. Dies wird mittels einer Änderungsklage beantragt.
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