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Investitions- und Aufenthaltsvisa

Seit dem 3. April 2025 hat das Organgesetz 1/2025 die Golden Visa durch Immobilieninvestition in Spanien endgültig abgeschafft und damit die Aufenthaltserlaubnis beendet, die für den Erwerb von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr erteilt wurde. Vor diesem Datum eingereichte Anträge werden nach der bisherigen Regelung weiterbearbeitet, und bereits erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer Frist.

Fau & Loustau Abogados berät ausländische Investoren, die in Spanien leben möchten, über die derzeit gültigen Alternativen. Die Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit bleibt die gängigste Option für Rentner und Privatiers, mit einer wirtschaftlichen Anforderung von 400% des IPREM, ca. 28.800 Euro jährlich für den Hauptantragsteller. Das Visum für Digitale Nomaden, geschaffen durch das Startup-Gesetz von 2022, ermöglicht die Fernarbeit für ausländische Unternehmen aus Spanien mit steuerlichen Vorteilen. Das Unternehmervisum richtet sich an diejenigen, die ein innovatives Geschäftsprojekt von Interesse für Spanien vorlegen.

Wir prüfen jeden Fall individuell, um die am besten geeignete Figur zu identifizieren, basierend auf dem Profil des Mandanten, seinen Einkünften, seiner familiären Situation und seinen Aufenthaltszielen. Wir wickeln die komplette Akte ab, von der Dokumentenvorbereitung bis zur Erlangung der TIE, sowohl für den Hauptantragsteller als auch für seine abhängigen Familienangehörigen.

Wie wir helfen

  • Aktuelle Informationen über das Ende der Golden Visa im April 2025
  • Bearbeitung von Golden-Visa-Anträgen, die vor dem 3. April 2025 eingereicht wurden
  • Verlängerungen bereits erteilter Golden Visa
  • Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit für Privatiers und Rentner
  • Visum für Digitale Nomaden für Fernarbeiter
  • Unternehmervisum mit Geschäftsprojekt von allgemeinem Interesse
  • Beratung zum steuerlichen Impatriiertenregime (Ley Beckham)
  • Familiennachzug von Ehegatten und Kindern
  • Verlängerungen und Änderungen von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Vollständige Migrationsplanung vor dem Umzug nach Spanien

Unser Prozess

1

Optionsanalyse

Wir bewerten Ihr wirtschaftliches, berufliches und familiäres Profil, um den am besten geeigneten Aufenthaltsweg zu wählen.

2

Aktenvorbereitung

Wir stellen die Dokumentation, beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und amtliche Formulare zusammen.

3

Einreichung des Antrags

Wir reichen die Akte bei der Großunternehmensstelle, der Ausländerbehörde oder dem Konsulat ein, je nach Zuständigkeit.

4

Nachverfolgung und Entscheidung

Wir überwachen den Status der Akte und bearbeiten Nachforderungen zusätzlicher Dokumentation.

5

Aufenthaltskarte

Wir begleiten den Mandanten bei der Fingerabdrucknahme und der Erlangung der physischen TIE.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich noch eine Golden Visa durch Kauf eines Hauses in Mojácar erhalten?

Nein. Seit dem 3. April 2025 hat das Organgesetz 1/2025 die Golden Visa durch Immobilieninvestition abgeschafft. Nur vor diesem Datum eingereichte Anträge werden noch bearbeitet. Um in Spanien zu leben, gibt es andere gültige Alternativen wie die Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit oder das Visum für Digitale Nomaden.

Was geschieht mit meiner Golden Visa, wenn ich sie bereits hatte?

Vor dem 3. April 2025 erteilte Genehmigungen bleiben bis zum Ablauf ihres Gültigkeitszeitraums uneingeschränkt gültig und können nach der bisherigen Regelung verlängert werden. Unsere Kanzlei wickelt Verlängerungen und Änderungen bestehender Golden Visa ab.

Was ist die beste Alternative zur Golden Visa für einen britischen Rentner?

Die Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit ist die gängigste Option. Sie erfordert den Nachweis passiver Einkünfte von 400% des IPREM, ca. 28.800 Euro jährlich für 2025, eine private Krankenversicherung in Spanien und ein sauberes Führungszeugnis. Sie erlaubt den Aufenthalt ohne Arbeitstätigkeit und ist verlängerbar.

Kann ich mit dem Visum für Digitale Nomaden in Spanien arbeiten?

Ja, aber nur für Unternehmen oder Auftraggeber außerhalb Spaniens, mit einer Obergrenze von 20% der Einkünfte von spanischen Auftraggebern. Es wird ein vorheriges Arbeits- oder Berufsverhältnis von mindestens drei Monaten und der Nachweis ausreichender Einkünfte verlangt. Es bietet eine günstige steuerliche Behandlung in den ersten Jahren.

Lohnt sich für mich das steuerliche Impatriiertenregime?

Das als Ley Beckham bekannte Regime ermöglicht es, sechs Jahre lang als Nicht-Resident zum Satz von 24% auf die ersten 600.000 Euro zu versteuern. Es ist besonders vorteilhaft für Personen, die mit hohen Arbeitseinkünften nach Spanien kommen. Wir analysieren in jedem Einzelfall, ob es sich gegenüber der regulären Einkommensteuer lohnt.

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